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SQM-VO Verordnung (und NEU: RS 6/2019) betreffend das Schulqualitätsmanagement kundgemacht.

Gemäß BD-EG besteht die Verpflichtung zu Qualitätsmanagement und Bildungscontrolling

§ 5. (1) Zur Sicherstellung der qualitätsvollen Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, sowie eines wirkungsorientierten, effizienten und transparenten Mitteleinsatzes ist ein alle Ebenen der Schulverwaltung und die Schulen (einschließlich Schulcluster und ganztägige Schulformen) umfassendes Bildungscontrolling (Qualitätsmanagement, Bildungsmonitoring und Ressourcencontrolling) einzurichten

§ 6 (1) ........Von den Bildungsdirektionen ist das Qualitätsmanagement auf Landesebene durch die Beamtinnen und Beamten der Schulaufsicht und durch Lehrerinnen und Lehrer, die mit Schulaufsichtsfunktionen betraut sind, auszuüben. Das Qualitätsmanagement umfasst auch die Durchführung der Schulinspektionen, sofern diese zur Umsetzung der zu treffenden Zielvereinbarungen erforderlich ist.

In der Verordnung betreffend das Schulqualitätsmanagement sind nunmehr Ziele, Organisation und Aufgaben beschrieben: SQM-VO BGBl. II Nr. 158/2019

NEU 5. Juli 2019: RS  6/2019 des bmbwf  Schulentwicklung mit SQA - Schulqualität Allgemeinbildung, Richtlinien ab September 2019

Krisen- und Beschwerdemanagement im Eskalationsfall

Gemäß § 5 Abs. 1 Ziffer 8 gehört das das Krisen- und Beschwerdemanagement im Eskalationsfall nun ausdrücklich zu den Aufgaben der Bediensteten des Schulqualitätsmanagements in den Bildungsregionen.      siehe dazu: Ombudsstelle des BMBWF - EB Dez. 2019

Oktober 2020:  pdf Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle - Schuljahr 2019/20

Wien, 2021     pdf  Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle - Schuljahr 2020/21

Wien 2022     pdf  Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle - Schuljahr 2021/22

 

 siehe auch Die Bildungsdirektion

Ombudsstelle für Schulen

Die Ombudsstelle für Schulen im BMBWF ist eine effektive Unterstützungs-, Beratungs- und Informationsstelle für Bürgerinnen und Bürger, vornehmlich Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Eltern/Erziehungsberechtigten, die von behaupteten Missständen an Schulen oder in der Schulverwaltung betroffen sind.

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weitere Informationen
Hotline: 0800/311305
Montag bis Freitag 9:00 - 16:00 Uhr (österreichweit gebührenfrei)

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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