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WhatsApp für die Kommunikation Schule - Eltern nicht zulässig:    pdfLeitlinien für die Fernlehre - BMBWF 26.03.2020      EU zu WhatsApp - DiePresse 8.1.2021

aus den Leitlinien des BMBWF

Achtung: Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass sich Apps für Soziale Netze (WhatsApp, Signal, Instagram etc.) abseits von datenschutzrelevanten Fragen auch aus pädagogischdidaktischen Gründen nicht für den schulischen Einsatz eignen.

Bitte verzichten Sie daher darauf, Übungsblätter oder andere Lernmaterialen über diesen Kanal zu übermitteln.

Diese Apps sollten – wenn überhaupt – nur zur niederschwelligen Kommunikation genutzt werden, um z. B. in Kontakt mit den Eltern zu bleiben, nicht jedoch für andere schulische Zwecke.

 

28.05.2019:

Umgang mit Gruppenchats, insbesondere mit WhatsApp, in der Kommunikation zwischen Eltern, Schülerinnen, Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern Grundsätzlich ist die Kommunikation zwischen Lehrerinnen, Lehrern und Eltern sowie zwischen Lehrerinnen, Lehrern, Schülerinnen und Schülern im schulischen Bereich wichtig und im Schulunterrichtsgesetz auch rechtlich vorgesehen. Die Verwendung von Messenger- Diensten wie z. B. WhatsApp bzw. die Einrichtung von Gruppenchats anderer sozialer Medien ist für die dienstliche Kommunikation mit Schülerinnen, Schülern und Eltern aus mehreren Gründen nicht zulässig.

 

Im Falle von WhatsApp werden personenbezogene Daten an das US-Unternehmen Facebook übermittelt. Dabei werden regelmäßig die Kontaktdaten des Adressbuches mit Telefonnummern von Personen, die der Verwendung ihrer Daten nicht zugestimmt haben, an Facebook weitergegeben.

Darüber hinaus kann keine DSGVO-konforme Auftragsverarbeitervereinbarung mit dem hinter WhatsApp stehenden Unternehmen abgeschlossen werden, weil sich der Sitz des Unternehmens außerhalb der Europäischen Union befindet. Auftragsverarbeitervereinbarungen sind Verträge mit Dienstleistern, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben. Darin sind Themen wie Vertraulichkeit, Datenschutz, etc. geregelt. (Quelle: BD Tirol RS 3/2019)

Einige Bildungsdirektionen, so zB jene für Tirol, stellen E-Mail Adressen des TSN (Tiroler Schulnetzwerk) als dienstliche E-Mail-Adressen bereit.

Für (Lehr-)Peronen im Bundesdienst gibt es bereits eigene dienstliche Email-Adressen. RS 4/2018

Die Broschüre des BMBWF "Sind Sie sicher?" , enthält wichtige Hinweise zur Datensicherheit, die auch für andere Datenverarbeiter außerhalb der öffentlichen Verwaltung, zB in Elternvereinen,  relevant sind.  pdf "Sind Sie sicher?"

Siehe auch:

Schutz personenbezogener Daten - Elternbrief Mai 2018

Die DSGVO-was Elternvereine wissen sollten - Veranstaltung

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Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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