Die Sommerschule bietet Schülerinnen und Schülern aller Altersstufen die Möglichkeit, den Lernstoff des vergangenen Schuljahres in Kleingruppen zu vertiefen und zu wiederholen. Anmeldung ab 3. März bis 28. April 2025
Das Angebot der Sommerschule ist für alle Schülerinnen und Schüler kostenlos!
Alle Eltern sind eingeladen, Ihr Kind für die Teilnahme an der Sommerschule anzumelden. Es ist keine Empfehlung einer Lehrperson oder Schulleitung erforderlich!
Die Anmeldung ist auch möglich, wenn die Schule des Kindes selbst keine Sommerschule anbietet.
Auf dem Anmeldeformular ist ersichtlich, ob die Schule Ihres Kindes selbst ein Sommerschulstandort ist. Falls nicht, finden Sie Informationen darüber, wo in der näheren Umgebung die Sommerschule angeboten wird.
Das Anmeldeformular müssen Sie an der jeweiligen Schule erhalten, die vom Kind besucht wird.
Bitte übergeben Sie das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular der jeweiligen Klassenlehrkraft bis spätestens 28. April 2024.
Details zur Anmeldung finden Sie unter www.bmbwf.gv.at/sommerschule
Informationsblatt für Eltern - Vorlage häufig gestellte Fragen >> FAQs Merkblatt „Schülerfreifahrt“
Die Sommerschule findet in den letzten beiden Sommerferienwochen statt:
• Burgenland, Niederösterreich, Wien: 18. August bis 29. August 2025
• Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg: 25. August bis 5. September 2025
Ziel der Sommerschule
Wiederholung von Lehrinhalten des vergangenen Unterrichtsjahres bzw. vergangener Schuljahre:
zur Vorbereitung auf das kommende Schuljahr
zur Vorbereitung des Übertritts in eine andere Schulart (Nahtstelle Primarstufe/Sekundarstufe 1, Nahtstelle Sekundarstufe 1/Sekundarstufe 2)
Vertiefung von Lehrinhalten des vergangenen Unterrichtsjahres bzw. vergangener Schuljahre in der unterrichtsfreien Zeit
zur Vorbereitung auf eine abschließende Prüfung
zur Vorbereitung auf einen nationalen oder internationalen Wettbewerb
Wie im letzten Jahr wird auch ein verstärkter Fokus auf das Thema Begabungsförderung gelegt.
Die Begabungsförderung kann in den Pflichtgegenständen der jeweiligen Schulart angeboten werden: darunter fällt jeder Unterricht, der sich aus Pflichtgegenständen und deren Kombinationen daraus zusammensetzt.
Ergänzt kann dieser von fächerübergreifenden Einheiten werden. Angebote zur Begabungsförderung können als schulautonome Sommerschulprogramme auch nur einwöchig stattfinden. Wichtig ist, dass ein entsprechendes pädagogisches Konzept am jeweiligen Standort zur Umsetzung in der Sommerschule dazu vorliegt.
Der Unterricht in der Sommerschule gilt als Förderunterricht und unterliegt den schulrechtlichen Regelungen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass wir mit größter Sorgfalt den optimalen Unterricht für Ihr Kind planen und kurzfristige Abmeldungen einen erheblichen organisatorischen Aufwand darstellen.
Nach der Anmeldung besteht für Ihr Kind Anwesenheitspflicht am Standort während des gesamten Sommerschulzeitraums.