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Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die die deutsche Sprache (Unterrichtssprache gemäß § 16 SchUG) nicht oder nicht ausreichend beherrschen, sollen vor ihrer Beschulung nach dem Regellehrplan in Deutschförderklassen * und Deutschförderkursen (§ 8h SchOG) jene Deutschkenntnisse erwerben, die sie entsprechend befähigen, dem Unterricht in der deutschen Sprache zu folgen. 

Zu beachten:

* SchUG § 2b (5) Deutschförderklassen sind keine Klassen im schulrechtlichen Sinn. Bestimmungen dieses Bundesgesetzes, die sich auf Klassen beziehen, gelten nicht für Deutschförderklassen.

Neben den gesetzlichen Grundlagen -siehe BGBl. I Nr. 35/2018 - hat das BMBWF nun einige Unterlagen bereit gestellt:  

Zeitleiste für die Umsetzung

Leitfaden für Schulleiterinnen und Schulleiter

100 Fragen und Antworten

Liste von Unterrichtsmaterialien

 

ebenso wird auf das DIAGNOSEINSTRUMENT Unterrichtsbegleitende Sprachstandsbeobachtung Deutsch als Zweitsprache (USB DaZ) verwiesen.

Lehrpläne

Am 31. August 2018 wurden die Lehrpläne der Volksschule, Ahs Unterstufe und Neuen Mittelschule ergänzt um

die Stundentafel und die BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN -

siehe hier

ZEUGNIS: 13. Juni 2019 Novelle der Zeugnisformularverordnung hier 

pdf Leitfaden Deutschförderklassen - bmbwf 2019

pdf Präsentation Deutschförderklassen bmbwf  April 2018

SIEHE: Elternbrief Jänner 2012 - Sprachförderung - Bildungssprache

Siehe: Elternbrief September 2018 Unterrichtssprache - Bildungssprache

sprachliche Bildung   Informationen des BMBWF zu Sprachstandsfeststellungen (MIKA-D), Bildungssprache / Deutschförderklassen, Lehrpläne,...

 

AKTUALISIERUNG 2024:

Rundschreiben 5/2024

Leitfaden für Schulleiterinnen und -leiter - 2024

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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