Förderung der Kompetenzen fließendes Lesen, sinnerfassendes Lesen, Sachlesen
Per Erlass GZ.: VILe2/240-2018 werden die NMS verpflichtet, gezielte Förderung der Lesekompetenzen durchzuführen - und zwar in allen Gegenständen, ausgenommen Bewegung und sport, Bildnerische Erziehung und Werkerziehung.
Von der Schulleitung ist eine Einteilung zu veranlassen, aus der hervorgeht, welcher Pflichtgegenstand vom wöchentlichen Training betroffen ist. In jedem Gegenstand findet das Lesetraining somit 2 bis 3 x pro Semester statt. Dabei soll der Unterricht über einen Text aufbereitet werden. Zumindest 20 Minuten der Unterrichtseinheit sind dafür vorzusehen. Im Englischunterricht sind natürlich englischsprachige Texte die Grundlage.
Leseprojekt - Erlass GZ.: VILe2/240-2018
siehe auch Service