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Der "Rahmencharakters der Lehrpläne“ und die Forderung „Mut zur Lücke“ haben die Leistungsunterschiede bei SchülerInnen zwischen einzelnen Schulen aber auch zwischen Klassen innerhalb einer Schule immer mehr vergrößert. Unsere Forderungen nach mehr Ergebnisorientierung des Unterrichts, nach einer besseren Diagnostik als Voraussetzung für eine geeignete Förderung, sowie nach Entwicklung von Instrumenten zur Überprüfung der Ergebnisse von Unterricht, führten zur Entwicklung von Standards.   pdfBildungsstandards - Richtlinien für den richtigen Umgang mit den Ergebnissen der Überprüfungen;   Aktuelle Ergebnisse für Deutsch 8. Schulstufe: Ergebnisberichte

Funktionen der Bildungsstandards:

aus Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen

§ 3 (1) Bildungsstandards sollen Aufschlüsse über den Erfolg des Unterrichts und über Entwicklungspotentiale des österreichischen Schulwesens liefern. Darüber hinaus sollen sie
1. eine nachhaltige Ergebnisorientierung in der Planung und Durchführung von Unterricht bewirken,
2. durch konkrete Vergleichsmaßstäbe die bestmögliche Diagnostik als Grundlage für individuelle Förderung sicher stellen und
3. wesentlich zur Qualitätsentwicklung in der Schule beitragen.

(2) Zum Zweck der nachhaltigen Ergebnisorientierung in der Planung und Durchführung von Unterricht haben die Lehrerinnen und Lehrer den systematischen Aufbau der zu vermittelnden Kompetenzen und die auf diese bezogenen Bildungsstandards bei der Planung und Gestaltung ihrer Unterrichtsarbeit zu berücksichtigen (Orientierungsfunktion gemäß Abs. 1 Z 1).

(3) Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler sind in allen Schulstufen unter Zugrundelegung der Bildungsstandards für die 4. bzw. für die 8. Schulstufe besonders zu beobachten und zu analysieren. Auf der Basis des diagnostischen Vergleiches von zu erlangenden und individuell erworbenen Kompetenzen
ist eine bestmögliche individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler sicher zu stellen (Förderungsfunktion gemäß Abs. 1 Z 2).

(4) Durch periodische Standardüberprüfungen sind die von den Schülerinnen und Schülern bis zur 4. bzw. zur 8. Schulstufe erworbenen Kompetenzen objektiv festzustellen und mit den angestrebten Lernergebnissen zu vergleichen. ....

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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