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Dort, wo es möglich ist, sollen Schulen "von administrativen Aufgaben, die leider viel zu oft auf Kosten der wichtigen pädagogischen Arbeit gehen", entlastet werden.

Im Schreiben vom 18. Oktober 2022 werden 4 Punkte angeführt:

Bereitstellung von administrativem Unterstützungspersonal (Punkt 2)

Die Bereitstellung von administrativem Unterstützungspersonal für Pflichtschulen in ganz Österreich als AMS-Maßnahme läuft bis Ende des Schuljahres 2022/23. Diese Bestimmung stellt sicher, dass zwei Drittel der Personalkosten vom AMS finanziert werden und nur ein Drittel vom jeweiligen Dienstgeber übernommen werden muss (Land oder Gemeinde).

Um diese wichtige Maßnahme langfristig abzusichern, wurde im Sommer eine Novelle des Finanzausgleichsgesetzes beschlossen, mit der die Finanzierung auch in den Folgejahren
festgelegt wurde und die Abwicklung unabhängig von der AMS-Maßnahme gestaltet werden kann. Der Bund wird somit auch in den Folgejahren zwei Drittel der Personalkosten tragen ....

Damit können weitere 700 administrative Unterstützungskräfte angestellt werden.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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