Aktivitäten im BESP-Unterricht - Schulgeldfreiheit
Eintritt- und Fahrtkosten für alle Aktivitäten, die während des lehrplanmäßigen BESPUnterrichts (auch in geblockter Form) abgedeckt und nicht als Schulveranstaltung (lt. SchVV 1995) bzw. als schulbezogene Veranstaltung angeboten werden, sind von der Schule zu tragen.
Dazu zählen auch Eintritte für Kletterhallen, Eislaufplätze und anderbe Sport- und Freizeitstätten. Die Kosten dafür dürfen nicht von den Eltern eingehoben werden. Ausgenommen davon sind Gebühren für Materialien (u.a. Ausrüstung wie z.B. Leihgebühr für Eislaufschuhe).
Lehrplanmäßiges Schwimmen - Schulgeldfreiheit
...Kosten für den lehrplanmäßigen Schwimmunterricht zur Gänze von der Schule zu tragen. Sie dürfen nicht an Eltern weiterverrechnet werden (Schulgeldfreiheit).
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Eintritte und Fahrtkosten für alle Aktivitäten, die während des lehrplanmäßigen BESP-Unterrichts (auch in geblockter Form) abgedeckt und nicht als Schulveranstaltung (lt. SchVV 1995) bzw. als schulbezogene Veranstaltung angeboten werden, von der Schule zu tragen sind. Dazu zählen auch Eintritte für Kletterhallen, Eislaufplätze oder andere Sport- und Freizeitstätten. Die Kosten dafür dürfen nicht von den Eltern eingehoben werden. Ausgenommen davon sind Gebühren für Materialien (u.a. Ausrüstung, wie z.B. Leihgebühr für Eislaufschuhe).
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