Einsichtnahme in den jeweiligen individuellen Förderplan
Einsicht in den Individuellen Förderplan ist zugewähren:
allen an der Förderplanarbeit beteiligten Lehrerinnen und Lehrern, der Schulleiterin/dem Schulleiter, der Schulaufsicht auf Bezirksund Landesebene,
den Erziehungsberechtigten und den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie –
mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten – weiteren schulischen oder außerschulischen Expertinnen und Experten oder Maßnahmenträgern.
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