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Entwicklung und Überprüfung des Individuellen Förderplans

Die erstmalige Erstellung eines Individuellen Förderplans wird in der Regel nach einer vierbis sechswöchigen Beobachtungsphase erfolgen.
Er wird auf der Grundlage einer umfassenden Förderdiagnose (Analyse der persönlichen sowie der umfeldbezogenen Bedingungen) ausgearbeitet und enthält:
· eine präzise Beschreibung des pädagogischen Ist-Zustandes,
· eine Definition der angestrebten Förderziele,
· eine Beschreibung der geplanten Fördermaßnahmen und Methoden,
· die Angabe des geplanten Zeitraumes zur Erreichung der Förderziele,
· Prozessbeobachtungen,
· die Überprüfung der erreichten Ziele und der durchgeführten Maßnahmen sowie
· deren allfällige Adaptierung und die Festlegung der nächsten Ziele und Maßnahmen.
Festgelegte Förderziele und Maßnahmen beziehen sich auf einen bestimmten Zeitraum und bedürfen einer Überprüfung und Adaptierung. Der Zeitpunkt der Überprüfung orientiert sich an diesem zeitlichen Horizont.

Formale Gestaltung

Formal enthält der Individuelle Förderplan neben den persönlichen und anamnestischen Daten der Schülerin/des Schülers eine klare, übersichtliche und präzise (möglichst knappe) Darstellung
· der jeweiligen Lernausgangslage,
· der auf einen bestimmten zeitlichen Horizont bezogenen Förderziele und Fördermaßnahmen sowie Notizen zu Prozessbeobachtungen
· der Überprüfung der Lernprozesse und Zielerreichung sowie
· der Fortschreibung bzw. Adaptierung der Lernziele und Fördermaßnahmen

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