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 § 4 Schulordnung 2024 Was der Risikoanalyse jedenfalls zugrunde zu legen ist (Abs.4)

  1. 1.die Situation im örtlichen Umfeld der jeweiligen Schule,
  2. 2.der Schulweg, zB Wege von Haltestellen … zur Schule, der Schülertransport uä.
  3. 3.die Zugänglichkeit des Schulgeländes und -gebäudes,
  4. 4.Gefahren durch die Nutzung digitaler Kommunikation und digitaler Endgeräte,

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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