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§ 4 Schulordnung 2024 – Was der Risikoanalyse jedenfalls zugrunde zu legen ist (Abs.4)
- 1.die Situation im örtlichen Umfeld der jeweiligen Schule,
- 2.der Schulweg, zB Wege von Haltestellen … zur Schule, der Schülertransport uä.
- 3.die Zugänglichkeit des Schulgeländes und -gebäudes,
- 4.Gefahren durch die Nutzung digitaler Kommunikation und digitaler Endgeräte,
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- Kategorie: Elternbrief September 2024