Menu
Menu

 

§ 4 Schulordnung 2024 – Wer ist einzubinden bzw. zu befassen (Abs.3)

Das Kinderschutzkonzept kann im Schulforum oder Schulgemeinschaftsausschuss behandelt werden. Eine solche Behandlung ist für den partnerschaftlichen Prozess nicht ausreichend, sondern ist jedenfalls einem weiteren Kreis an Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit zur Mitwirkung zu geben.

Die Evaluierung des Kinderschutzkonzepts muss jeweils spätestens bis zum Ende des dritten Schuljahres seit Kundmachung oder der letzten Evaluierung erfolgen und deren Ergebnis dem Schulforum oder Schulgemeinschaftsausschuss zur Kenntnis gebracht werden. 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Newsletter An-/Abmeldung

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Suchthafte Internetnutzung

Gesundheitsfonds

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

Gemeinsam stark für Kinder

GemeinsamstarkfuerKinder

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Bildung wirkt

Erwachsenenbildung