Menu
Menu

 Aufenthalt:

Der Begriff Aufenthalt legt dabei fest, dass ein Verweilen für einen gewissen Zeitraum vorliegen muss. Ein kurzfristiges Betreten der Liegenschaft stellt somit keinen Aufenthalt dar. Auch wenn das Betreten nicht zwingend notwendig ist, der Unterricht aber nicht beeinträchtigt wird, kann es geduldet werden, zB wenn eine Person einer Schülerin oder einem Schüler ein Unterrichtsmittel bringt. …

Ad 1:

Personen, die verpflichtet sind, sich in der Schule aufzuhalten: umfasst dabei sowohl Schülerinnen und Schüler, die zum Besuch der Schule nach den jeweils anzuwendenden Regelungen verpflichtet sind, Lehrpersonen und sonstige Bedienstete des Schulwesens, einschließlich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulerhalter, welchen die betreffende Schule als Dienstort zugewiesen wurde, und

Erziehungsberechtigte, wenn sie gemäß § 61 (Recht und die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte) oder § 62 (Beratung zwischen Lehrern und Erziehungsberechtigten) SchUG zum Erscheinen in der Schule verpflichtet sind.

Ad 2:

In Erfüllung ihrer Aufgaben: soll dabei zum Ausdruck bringen, dass die Berechtigung sich nur auf den Aufenthalt im Auftrag der Behörde oder Organisation erstreckt, zB: Personen gemäß § 44a SchUG (Die Beaufsichtigung von Schülern … durch andere geeignete Personen als durch Lehrer, …), die ja funktionell als Bundesorgane tätig sind,…

Ad 3:

Rechtliches Interesse: soll das Recht zum Aufenthalt für alle Personen regeln, die Rechtshandlungen in der Schule setzten wollen oder eine solche vorbereiten wollen, zB Eltern beim Besuch der Sprechstunde, zur Information im Rahmen von Veranstaltungen der Schule wie Tag der offenen Tür uä.; …

Im § 3 Verhaltenskodex in der Schule wird für alle Beteiligten ein verantwortungsvoller und wertschätzender Umgang miteinander vorgeschrieben > Verhaltenskodex. Die bekannten Verbote hinsichtlich Rauchen und Konsum alkoholischer Getränke wurde auf Konsum von Tabak oder Nikotin jeglicher Art ausgedehnt. Der Umgang mit sicherheitsgefährdenden Gegenständen (und was darunter zu verstehen ist) sowie mit den Schulbetrieb störenden Gegenständen wurde geregelt.

 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Newsletter An-/Abmeldung

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Suchthafte Internetnutzung

Gesundheitsfonds

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

Gemeinsam stark für Kinder

GemeinsamstarkfuerKinder

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Bildung wirkt

Erwachsenenbildung