Menu
Menu

Aus den Erläuterungen zum Entwurf:

Abs 4

soll den Rahmen für die Risikoanalyse festlegen, … drei verschiedenen Gefahren-gruppen: Gefahren außerhalb der Schule, die in der Schule wahrgenommen werden, Gefahren im Umgang der Schülerinnen und Schüler untereinander und Gefahren durch Erwachsene in der Schule. …konkrete Situation der einzelnen Schule …:

Wie ist der Zugang für Schulfremde auf dem Schulgelände geregelt? …• Gibt es Räume oder Orte, die ein Risikopotential bergen (zu dunkel, zu abgeschieden, nicht einsehbar, zu eng …)? …• Gibt es Zeitpunkte, Orte, Situationen, in denen Schülerinnen und Schüler unbeaufsichtigt und alleine sind (Umkleiden im Sport, Schulweg usw.)? • Wie ist die Kommunikation an der Schule? Zwischen Schulpersonal und Schülerinnen und Schülern sowie Schülerinnen und Schüler untereinander? Gibt es Verhaltensregeln und Anlaufstellen zum Umgang mit herabwürdigender, sexualisierter, sexistischer oder diskriminierender Sprache? • Gibt es besondere Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung digitaler Endgeräte oder elektronischer Kommunikation? • Gibt es Situationen, bei denen ein Erwachsener mit einer einzelnen Schülerin oder einem Schüler in einem nicht einsehbaren Raum alleine ist (1:1–Kontakt zB bei individueller Förderung, Nachsitzen, pflegerische Maßnahmen bei einer körperlichen Behinderung von Schülerinnen und Schülern)? • Gibt es für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zusätzliche Umstände, in denen sie besonders vulnerabel sind, und wie können sie hier speziell geschützt werden?

Abs 5 Die Aufgaben eines Kinderschutzteams umfassen insbesondere

Bewusstseinsbildung für den Kinderschutz , allgemeine Informationstätigkeiten und informelle Gespräche über Kinderschutz und das Kinderschutzkonzept an der Schule mit allen Personen der Schule, einschließlich der Schulleitung,

konkrete, vertrauliche, Begleitungs- und Unterstützungstätigkeiten für alle Personen in der Schule bei unklaren Situationen,

Entgegennahme von Meldungen über mögliche und wahrscheinliche Gefährdungen, Beratungstätigkeiten bei konkreten Meldungen für Betroffene, Lehrpersonen und die Schulleitung, Führung von Aufzeichnungen, …

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Newsletter An-/Abmeldung

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Suchthafte Internetnutzung

Gesundheitsfonds

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

Gemeinsam stark für Kinder

GemeinsamstarkfuerKinder

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Bildung wirkt

Erwachsenenbildung