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Schulpartnerschaft - konkret

Wissenswertes über Rechte und Pflichten

Am Dienstag. den 03.03.2020, fand die zweite Informationsveranstaltung des Schuljahres 2019/20 für Elternvertreter/innen, Funktionäre von Elternvereinen, aber auch für Eltern ohne Funktion statt.

Informiert wurde über die über Mitwirkungsmöglichkeiten in den Schulgremien, die wesentlichen Eckpfeiler des Vereinsgeschehens sowie über Zuständigkeiten

siehe Elternrechte laut SchUG sowie Folien zu den Vorträgen

 

Siehe auch Service

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    Alle Jahre wieder wird in den Medien unweigerlich die Frage aufgeworfen, ob 13 Wochen Schulferien und weitere fünf schulautonom schulfreie Tage für die Kinder sinnvoll sind.
    Da entsprechende Pro- und Kontra- Wortmeldungen bald wieder in Vergessenheit geraten, sollte zumindest sichergestellt sein, dass die verbleibenden Schultage soweit wie möglich für die Unterrichtsarbeit genützt werden. Bereits mit dem zweiten Schulrechtspaket 2005 hat der Gesetzgeber das übergeordnete Ziel einer möglichst umfassenden „Unterrichtsgarantie“ für alle Schüler und Schülerinnen angestrebt, um diesen ein hohes Ausmaß an lehrplanmäßigem Unterricht zugute kommen zu lassen. Doch einige Problemfelder bestehen weiterhin.

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    Ferdinand Eder stellte fest: Der Kontakt mit Eltern wird nur gesucht, wenn es mit einem Schüler Probleme gibt (48%). Zusammenarbeit mit der Schule heißt für Eltern oft, dass "wir gesagt bekommen, was wir mit unseren Kindern tun sollen" (48%).

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    Aus unseren täglichen Elternkontakten via Hotline oder bei Versammlungen und Vorträgen müssen wir schließen, dass diese Befunde immer noch Aktualität haben und sich die Grundproblematik nur langsam zum Besseren entwickelt.

    Deshalb unterstützen wir als Landesverband die Eltern bei ihren Gesprächen an der Schule bzw. mit den Lehrkräften.
    Wir ermuntern die Beteiligten, ihre unterschiedlichen Anschauungen auf den Tisch zu legen und sprechen, wenn erforderlich stellvertretend für sie, „wunde Punkte“ an.
    Wir ermöglichen das Erkennen von gemeinsamen Zielen und das Finden gemeinsamer Handlungsmöglichkeiten. Wir fordern heraus, dass die Beteiligten sich in die jeweils andere Situation hineinversetzen, um sich die Rollenbezüge sowie etwaige Handlungszwänge des anderen vorstellen zu können (Perspektivenwechsel).

    Wichtig ist uns, dass der gemeinsame Nutzen der Kooperation erfahrbar und eine Veränderung der Deutungsmuster möglich wird:

    eine positive Einstellung zueinander führt zur Wahrnehmung von Ähnlichkeiten, eine negative Einstellung sucht nach Trennendem.

    Wir informieren regelmäßig in Seminaren "Wissenswertes für Elternvertreter" über die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten. 

    Die Folien finden Sie hier:  Schulgremien                siehe auch: Elternmitwirkung

                                              Der Verein.- Elternverein          betreffend Meldung siehe: hier

                                             Zuständigkeiten und Verwaltungsgerichtsbarkeit

    Erlass: Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Vertreter der Erziehungsberechtigten gemäß § 61 Abs. 2 SchUG   pdf GZ.: ISchu1/13-2012

     

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    Leistungsbeurteilung für Volksschulen neu geregelt

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    Ende der Schulversuche zur Leistungsbeurteilung in Volksschulen

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Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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