Menu
Menu

Mit § 113 b des Medizinproduktegesetzes, idgF, besteht die Möglichkeit, in Österreich Schnelltests zum Nachweis eines Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 zur Eigenanwendung in Verkehr zu bringen, obwohl diese vom Hersteller bisher nicht zur Eigenanwendung in Verkehr gebracht wurden.

 Seit 1. Mai 2021 gilt:  Medizinproduktegesetz § 113b >>> hier

".... wird festgelegt, dass Schnelltests zum Nachweis eines Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2,..........die jedoch vom Hersteller bisher nicht zur Eigenanwendung in Verkehr gebracht wurden, im Falle einer Pandemie grundsätzlich auch zur Eigenanwendung verwendet werden können."

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Newsletter An-/Abmeldung

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Nächste Veranstaltungen

Feb
12

12.02.2025 09:00 - 15:30

Kulturzentrum Leibnitz

Geschichtenwettbewerb

Geschichtenwettbewerb

Lesen macht klug

Leseguetesiegel Logo

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Hotline für Schule und Eltern

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

A6 - Bildung und Gesellschaft

land steiermark