Menu
Menu

Masern gehören zu den meldepflichtigen Krankheiten gem. Epidemiegesetz. Masern unterliegen ferner der Absonderungsverordnung. Das bedeutet,

dass Erkrankte, Krankheitsverdächtige und ansteckungsverdächtige Personen (dh Kontakt mit einem Masernfall ohne selbst erkrankt zu sein und nicht geimpft/nicht immun) seitens der Gesundheitsbehörde unter bestimmten Bedingungen Verkehrsbeschränkungen zu unterziehen sind und z.B. Gemeinschaftseinrichtungen für bis zu 21 Tage nicht besuchen oder ihrem Beruf nicht nachgehen dürfen.

pdf Information betreffend Masern - Sanitätsreferat

pdf Infoblatt "Gesundheitsministerium & Unterrichtsministerium"

pdf BMBWF an Bildungsdirektionen Geschäftszahl: BMBWF-40.000/0002-I/9/2019

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Newsletter An-/Abmeldung

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Nächste Veranstaltungen

Apr
1

01.04.2025 18:30 - 20:00

Karmeliterplatz 2, 8010 Graz

Next step#Lehre 1.-4.April

next step lehre

9. BIZ-Powerwoche 7.-11.April

BIZ Powerwoche 2025

Einladung an Eltern, ....

PLA4 Lese Rechtschreibschwierigkeiten

Girls Day 24.April 2024

Girls Day 2025

Hotline für Schule und Eltern

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

A6 - Bildung und Gesellschaft

land steiermark