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Alle Tage des Unterrichtsjahres, die nach dem Gesetz nicht schulfrei sind, sind Schultage

 und für diese ist von der Schulleitung ein Stundenplan derart zu erstellen, dass am Ende des Unterrichtsjahres die Erfüllung der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtszeiten durch jeden Schüler und jede Schülerin rechnerisch nachvollziehbar ist.

Das Unterrichtsjahr endet gemäß § 2 Abs. 2 Z 1 lit. c SchZG bzw. § 2 Abs. 2 Stmk. Schulzeit-Ausführungsgesetz mit dem Beginn der Hauptferien, weshalb natürlich auch am letzten Schultag vor dem Beginn der Hauptferien der lehrplanmäßig vorgesehene Unterricht stattzufinden hat. Gleiches gilt für den letzten Schultag vor den Semesterferien. Die Schulnachrichten bzw. die Zeugnisse sollten daher nach Möglichkeit erst gegen Ende der letzten Unterrichtsstunde ausgefolgt werden. (aus GZ.: ISchu1/2-2013)

"Auch an den letzten Schultagen zu Semesterende bzw. am Ende des Unterrichtsjahres ist der stundenplanmäßig festgelegte Unterricht zu halten, zumal die Unterrichtsarbeit ja nicht nur aus der Vermittlung von Lehrstoff und aus Prüfungen besteht bzw. bestehen sollte. Wie an einigen Schulen üblich, können die letzten Unterrichtstage natürlich auch für Projektarbeiten genutzt werden.

Schließlich sollte im schulischen Umfeld der Eindruck vermieden werden, dass ausschließlich die Notengebung von Bedeutung ist.
Ich erlaube mir daher den im zwischenmenschlichen Bereich immer wieder strapazierten Begriff des „wertschätzenden Umgangs“ auch auf die Unterrichtszeit auszudehnen." -Zeitschrift Schule Mai 2013 > hier

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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