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Ab 02. Juni 2022 wird die Testpflicht an Schulen ausgesetzt. Für das Aufsteigen gilt wieder (nur) § 25 SchUG

 Im  Erlass zum Schulbetrieb ab dem 02. Juni 2022  werden Änderungen bzw. Ergänzungen gegenüber dem Erlass vom 22. April 2022 (BMBWF 2022-0.289.386) -siehe auch News - dargestellt.

Unterricht und Schulorganisation

Aufsteigen in die nächste Schulstufe
• Im Schuljahr 2021/22 gelten die regulären Bestimmungen zum Aufsteigen in die nächste  Schulstufe gemäß § 25 SchUG

Hygiene- und Präventionsmaßnahmen

Testungen
• Die PCR-Testungen an Schulen werden bis auf Weiteres ausgesetzt.
• Das Aussetzen der Testpflicht ab 02. Juni 2022 gilt auch bei abschließenden Prüfungen.

BGBl. II Nr. 202/2022  Änderung der Verordnung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2021/22 und der Verordnung über die Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2021/22

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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