Menu
Menu

Elternrechte

Da – wie im Grundsatzerlass Sexualpädagogik geregelt – den Eltern und Erziehungsberechtigten im Bereich der sexuellen Bildung eine zentrale Aufgabe zukommt, sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten rechtzeitig im Vorfeld über die Einbindung von außerschulischen Personen und Organisationen z.B. im Rahmen eines Elternabends über Folgendes zu informieren:


 Name der Person/Organisation und deren wertebezogenen Hintergrund
 Geplante Inhalte und Methoden
 Verwendete Materialen sollten den Eltern vorgestellt bzw. zur Verfügung gestellt werden. 

 

Siehe auch RS 5/2019 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Newsletter An-/Abmeldung

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Geschichtenwettbewerb

Geschichtenwettbewerb

Lesen macht klug

Leseguetesiegel Logo

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark