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In der oben angeführten Weisung des BMBWF wird festgehalten:

"Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Lehrpersonen bei den im Betreff angeführten sowie allen anderen durch außerschulische Expert/innen abgehaltenen Workshops in ihrer Klasse anwesend zu sein haben und nicht ihrer Hauptaufgabe, der Unterrichts- und Erziehungsarbeit gemäß §17 Schulunterrichtsgesetz, entbunden sind."

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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