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Eine Verpflichtung zur Teilnahme am Förderunterricht kann nunmehr in allen Pflichtgegenständen ausgesprochen werden.

SchUG § 12 (6):

Schülerinnen und Schüler ... sind verpflichtet, den Förderunterricht zu besuchen, sofern der Bedarf an einer Förderung ... festgestellt wird.

 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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