Menu
Menu

Ad: Nicht-Berechtigung zum Aufsteigen

Der Umstand, dass das Kind nicht zum Aufsteigen berechtigt ist, zieht (in der Regel) ein Wiederholen der Schulstufe nach sich. Dabei handelt es sich dann nicht um das nur 1 Mal mögliche „freiwillige Wiederholen“.

Zum Aufsteigen berechtigt ist ein Kind dann, wenn es die Schulstufe erfolgreich abgeschlossen hat. (SchUG § 25 (1))

Eine Schulstufe ist erfolgreich abgeschlossen, wenn

♦ das Jahreszeugnis in allen Pflichtgegenständen eine Beurteilung aufweist und in keinem Pflichtgegenstand die Note „Nicht genügend“ enthält.

♦ Eine Schulstufe gilt auch dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn bei Wiederholen von Schulstufen das Jahreszeugnis in höchstens einem Pflichtgegenstand die Note „Nicht genügend“ enthält und dieser Pflichtgegenstand vor der Wiederholung der Schulstufe zumindest mit „Befriedigend“ beurteilt wurde.

♦ ♦ Berechtigungen zum Aufsteigen können sich bis einschließlich 3. Schulstufe auch ergeben, wenn die Schulstufe nicht erfolgreich abgeschlossen wurde:

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Newsletter An-/Abmeldung

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Next step#Lehre 1.-4.April

next step lehre

9. BIZ-Powerwoche 7.-11.April

BIZ Powerwoche 2025

Girls Day 24.April 2024

Girls Day 2025

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark