Menu
Menu

Mindestdauer für die Absolvierung der Grundschule: SchUG § 31e

Absatz (2) Die Grundschule, die Neue Mittelschule, die Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule und die Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schule sind jeweils mindestens je drei Schuljahre zu besuchen.

Höchstdauer für die Absolvierung der Grundschule:

Da mit 1.9.2019 der zweite Satz von SchUG § 17 (5) entfällt, der für den erstmaligen Abschluss der 3. Klasse (Schulstufe) die Schulbesuchsdauer auf maximal 4 Jahre beschränkte, gibt es keine speziell auf die Grundschule bezogene Vorgabe zur Höchstdauer mehr, sondern nur die auf den Besuch der allgemeinbildenden Pflichtschule insgesamt abgestellte Dauer. (SchUG § 32)

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Newsletter An-/Abmeldung

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Next step#Lehre 1.-4.April

next step lehre

9. BIZ-Powerwoche 7.-11.April

BIZ Powerwoche 2025

Girls Day 24.April 2024

Girls Day 2025

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark