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Heute, 22.12.2016, wurde die Änderung der Leisttungsbeurteilungs- und Zeugnisformularverordnung kundgemacht: BGBl. II Nr. 424/2016 

ACHTUNG: Neuerliche Änderung (in roter Schrift) n der Leistungsbeurteilungsverordnung,  wegen Pädagogikpaket:   Kundgemacht:27.8.2019 BGBl II 259. Verordnung  Termin für Inkrafttreten: 1.9.2019

LBVO: § 23a. (1) Wird an Volks- oder Sonderschulen festgelegt, dass bis einschließlich der 3. Schulstufe  bis einschließlich des 1. Semesters der 2. Schulstufe an Stelle der Beurteilung der Leistung in Form von Noten eine Information der Erziehungsberechtigten über die Lern- und Entwicklungssituation der Schülerinnen und Schüler zu erfolgen hat,   

LBVO § 23a  tagesaktuelle Fassung  

ACHTUNG: Änderung der  Zeugnisformularverordnung wegen Pädagogikpaket   siehe hier

Erreicht wurde:

♥ Entfernung der Rubrik „Persönlichkeitsentwicklung und soziale Kompetenz“ aus der schriftlichen Semester- und Jahresinformation -siehe unsere Stellungnahme.

♥ Die Vorgabe ist geblieben,  jedenfalls auch der Erfüllungsgrad der Kompetenzanforderungen darzulegen: - Erfassen und Anwenden des Lehrstoffes und Durchführen von Aufgaben - Eigenständigkeit - Selbständiges Anwenden auf neuartige Aufgaben.

In dem nun kundgemachten Formular für die schriftliche Semester- bzw. Jahresinformation wird dies in der Fußnote ausdrücklich angeführt.

Mit BGBl. II - Ausgegeben am 26. April 2018 - Nr. 78 wird das Formular (Anlage 17) geändert.

Siehe unsere Infos und Berichte zu SchUG § 18a

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