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 An Schulen mit Schulforum:

Die Klassenelternvertreter aller Klassen der betreffenden Schule haben bei „der Festlegung der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Unterrichtsmitteln" (§ 63a (2) Z 1 lit.c) Sitz und Stimme. Die Entscheidung fällt mit einfacher Mehrheit.

Die Schulleitung ist verpflichtet, ein Schulforum einzuberufen, wenn Entscheidungen zu treffen sind.

DAHER: es muss vor der Bestellung der Unterrichtsmittel eine Sitzung des Schulforums geben! Dort muss es über Ausstattung eine Abstimmung geben.

Ab der 5. Schulstufe ist es besonders wichtig zu entscheiden, ob Kinder tatsächlich nur mehr digital lernen sollen, oder ob sie auch das gedruckte Schulbuch erhalten sollen.

"Daher sind an Schulen im Zeitraum vom 24. Februar bis 18. April 2022 Schulforen für die 1. – 8. Schulstufe an allgemein bildenden Pflichtschulen abzuhalten."

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