Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen
Mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen mit Übernachtung sind bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 untersagt.
Eintägige Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen dürfen unter strikter Einhaltung der notwendigen Hygienebestimmungen und Durchführung einer Risikoabwägung stattfinden.
Praktische Übungen zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung sowie die Ablegung der freiwilligen Radfahrprüfung sind möglich. Dafür ist jedoch ein Hygiene- und Präventionskonzept zu erarbeiten und umzusetzen.
Der COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds steht im Schuljahr 2021/22 nicht mehr zur Verfügung.
Bei der Planung von Schulveranstaltungen für das nächste Schuljahr sind die Stornobedingungen zu beachten. Der COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds steht im Schuljahr 2021/22 nicht mehr zur Verfügung.