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Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen

Mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen mit Übernachtung sind bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 untersagt.

Eintägige Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen dürfen unter strikter Einhaltung der notwendigen Hygienebestimmungen und Durchführung einer Risikoabwägung stattfinden.

Praktische Übungen zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung sowie die Ablegung der freiwilligen Radfahrprüfung sind möglich. Dafür ist jedoch ein Hygiene- und Präventionskonzept zu erarbeiten und umzusetzen.

Der COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds steht im Schuljahr 2021/22 nicht mehr zur Verfügung.

Bei der Planung von Schulveranstaltungen für das nächste Schuljahr sind die Stornobedingungen zu beachten. Der COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds steht im Schuljahr 2021/22 nicht mehr zur Verfügung.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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