Zwischen Lehrpersonen und den Erziehungsberechtigten können Sprechstunden sowohl in Präsenz als auch „virtuell“ als Videokonferenz oder unter Anwendung elektronischer Kommunikation abgehalten werden, wobei die „virtuelle“ Form empfohlen wird. Bei Besprechungen vor Ort ist für die Einhaltung der Hygienevorschriften zu sorgen.
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