Laut Ankündigung (Verordnung noch ausständig*): Erlaubte Höchstdauer des Schulbesuchs wird um 1 Jahr verlängert.
* 26.03.2021: bis dato noch nicht vorhanden
am 12.03.2021 ANGEKÜNDIGT - 26.03.2021: erforderliche Rechtsgrundlage (Verordnung) bis dato noch nicht vorhanden
Zusätzliches Schuljahr möglich
Die gesetzliche Höchstdauer des Schulbesuchs wird um ein Jahr verlängert. Das bedeutet, dass alle Schüler, deren Schulpflicht mit einem negativen Zeugnis endet, freiwillig ein weiteres Schuljahr anhängen können.
Anzahl der Schularbeiten
Reduziert wird auch die Zahl der Schularbeiten: Im Sommersemester soll pro betroffenes Fach nur eine Schularbeit abgehalten werden, das wird für alle Schulstufen gelten.
Aufsteigen mit Fünfer ohne Nachprüfung
Bei einem einzigen Fünfer im Zeugnis darf ein Schüler ohne Nachprüfung in die nächste Klasse aufsteigen – heuer allerdings nur dann, wenn er im Vorjahr das betreffende Fach positiv absolviert hat.
Bei zwei oder mehr Fünfern liegt die Entscheidung über den Aufstieg ohne Nachprüfung bei der Klassenkonferenz.
Erleichterungen bei Abschließenden Prüfungen
wurden ebenfalls (verbindlich) angekündigt. zB: mündliche Matura nur freiwillig,....
Quelle: Pressekonferenz vom 12. März 2021