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Wichtige Berechnungsgrundlage ist der Umstand, auf welchen Wochtentag der 26. Oktober fällt.

ZU beachten: an Schulen mit Herbstferien sind der Dienstag nach Ostern und nach Pfingsten Schultage.

Die Anzahl der Tage, die als "schulautonome Tage" per Beschluss des Schulgremiums schulfrei erklärt werden können (nicht müssen!), hängt (an Schulen mit Herbstferien) davon ab, auf welchen Wochentag der 26. Oktober fällt. Denn dadurch ergibt sich die Anzahl an Werktagen, die bis zum 1. November für Herbstferien gebraucht werden. Diese für die Herbstferien schulfrei gemachten Werktage verringern das Kontingent der für die Schulen zur Verfügung stehenden "schulautonomen Tage".

Da im Schuljahr 2024/25 der 26. Oktober auf einen Samstag fällt, beträgt die Anzahl der Tage, die wie gewohnt mittels Schulforumsbeschluss festgelegt werden können 

für Bundesschulen mit Herbstferien gemäß Schulzeitgesetz § 5 Absatz 5: drei Tage

für Pflichtschulen ist diese Anzahl gem. SchZG § 8 Abs. 5 um 1 zu verringern und beträgt zwei Tage. Allerdings sind gemäß Schulzeitausführungsgesetz der Steiermark die Freitage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam schulfrei, sodass dafür keine autonomen Tage verbraucht werden müssen.

Anders ist dies an den AHS- Langformen: 

Sie sind Bundesschulen mit Herbstferien. Aber für sie wurde per Verordnung der BD für Steiermark GZ.: ISchu25/1-2020 der Freitag nach Christi Himmelfahrt und der Freitag nach Fronleichnam in jedem Unterrichtsjahr schulfrei erklärt. Diese beiden schulfrei erklärten Tage vermindern die oben angeführten drei vorgesehenen schulautonomen schulfreien Tage. Sodass gilt: Im Schuljahr 2024/25 kann somit der SGA an den mit Unter- und Oberstufe geführten allgemeinbildenden höheren Schulen, an denen für alle Klassen und Schulstufen der Samstag schulfrei ist, nur mehr einen Tag schulautonom schulfrei erklären.

Für BORG und BMHS, an denen die Herbstferien gelten, gibt es keine diesbezügliche Verordnung der Bildungsdirektion. Diesen stehen im kommenden Schuljahr 3 Tage zur Verfügung. Allerdings gibt es eine Empfehlung der Bildungsdirektion Stmk., im Sinne einer steiermarkweit einheitlichen Regelung zwei der drei Tage für die Schulfreierklärung der Fenstertage nach Christi Himmelfahrt bzw. Fronleichnam zu verwenden.

Es gibt  BMHS, an denen die Herbstferien entfallen

Auf Ansuchen der „Handelsakademie für Skisportler/innen“ des Vereins „Skihandelsschule Schladming“ wurde der Entfall der Herbstferien im Schuljahr 2024/25 an dieser Schule per Verordnung festgelegt. Ebenso entfallen die Herbstferien im Schuljahr 2024/2025 an der Schule für Sozialbetreuungsberufe der Caritas der Diözese Graz-Seckau.

Für diese Schulen ist zu beachten, dass die Anzahl der schulautonomen schulfreien Tage fünf beträgt und zusätzlich der Dienstag nach Ostern sowie der Dienstag nach Pfingsten schulfrei sind.

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