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Grundsätzlich bedeutet die Ampelfarbe „Rot“ die Umstellung auf Distance-Learning.

ABER:

Die Möglichkeit des Schulbesuchs muss trotz Ampelphase „Rot“ gewährleistet werden

♠ Schülerinnen und Schüler, die allerdings im ortsungebundenen Unterricht über keinen geeigneten Arbeitsplatz und keinen Zugang zu IT-Endgeräten zur Erfüllung der
Arbeitsaufgaben verfügen, sowie

♠ Schüler/innen (ausgen. Sek. 2), bei denen keine häusliche Betreuung sichergestellt ist,

müssen die Möglichkeit haben, in der Schule beaufsichtigt und in einer dem Unterricht ähnlichen Form durch ein Pädagog/innenteam unterstützt zu werden.

 

Sonderfall: Sonderpädagogischen Einrichtungen

In Sonderpädagogischen Einrichtungen erfolgt bei der Ampelphase „Rot“ keine Umstellung auf Distance-Learning. Die Schülerinnen und Schüler sind weiterhin im Präsenzbetrieb zu unterrichten.

Schüler/innen, die sich aus individuellen Gründen in dieser Situation nicht in der Lage sehen/nicht in der Lage sind, am Unterricht teilzunehmen, können dem Unterricht fernbleiben. Ein Distance-Learning-Angebot durch die Schule ist dafür nicht vorgesehen.

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