Ab 28. Februar 2022 gilt in weiten Teilen ein regulärer Schulbetrieb. 29.03.2022: Empfehlung des Gesundheitsministeriums >> Stmk.: Quarantäneregeln und Verkehrsbeschränkkung
8.4. 2022: wieder Testkapazitäten für Freitestungen nach fünftägiger Quarantäne und 48-stündiger Symptomlosigkeit vorhanden.>> covid.stmk.gv.at
BGBl. II Nr. 70/2022 Änderung der Verordnung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2021/22, Ausgegeben am 25. Februar 2022 : Durch diese Novelle wurde die C-SchVO radikal gekürzt.:
"Der Entfall der Bezeichnung und Überschrift des 2. Teils, Bezeichnung und Überschrift des 1., 2. und 3. Abschnittes des 2. Teils, § 3 Z 1, die §§ 13 bis 16, die §§ 18 bis 30, § 35 und § 35a jeweils
samt Überschriften treten mit 27. Februar 2022 in Kraft,"
D.h.: Es gibt kein Risikostufensystem mehr, sondern einen Normalbetrieb mit ein paar Besonderheiten. Ebenso ist die Sicherheitsphase aufgehoben.
Der vorliegende Erlass ersetzt alle seit August 2021 veröffentlichten Erlässe Erlass zum Schulbetrieb ab dem 28. Februar 2022 - Erlass des BMBWF 2022-0.139.182 vom 24. Februar 2022
COVID-19-Schulverordnung 2021/22 i.d.g.F. (zu beachten: Änderungen werden zeitverzögert bzw. erst mit Inkraftreten eingearbeitet)
Hygiene- und Präventionskonzept
• Das zu Schulbeginn 2021/22 erstellte Hygiene- und Präventionskonzept je Standort und die damit im Zusammenhang stehenden Bestimmungen bleiben weiterhin aufrecht.
Mit Montag, 28. Februar 2022, gilt:
Präsenzpflicht an Schulen für alle Schülerinnen und Schüler. Möglichkeiten für Risikogruppen entnehmen Sie bitte dem Erlass.
Bei Vorliegen von bestätigten Verdachtsfällen werden nicht mehr automatisch ganze Klassen auf Distance Learning umgestellt. Es besteht jedoch nach wie vor die Möglichkeit, dass die Bildungsdirektion eine entsprechende Verordnung erlässt. Auch kann bei entsprechender Risikolage schulautonom für einen begrenzten Zeitraum eine Maskenpflicht für einzelne Klassen verfügt werden.
Externe Personen können wieder an die Schule kommen (Unterrichtsprojekte, Vorführungen,...)
Mit Samstag, 5. März 2022,
entfällt die FFP2-Masken-Pflicht für geimpftes und genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal sowie externe Personen in Klassen- und Gruppenräumen sowie in Lehrer/innen-/Konferenzzimmern. In den allgemein zugänglichen Bereichen des Schulgebäudes, in denen es zu Gedränge und starker Durchmischung kommt (zum Beispiel Gängen) gilt weiterhin FFP2-Masken-Pflicht. Diese Bestimmungen gelten auch für das Internatspersonal (daher gültig mit Samstag, 5. März 2022)
- Zurück
- Weiter >>