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§ 4 Schulordnung 2024 –Vorgangsweise für kleine Schulstandorte (Abs.6)

weniger als acht Klassen … Bildung eines Kinderschutzclusters mit einem schulstandortüber-greifenden Kinderschutzteam und einer Ansprechperson an jedem Standort, gemeinsames Kinderschutzkonzept, aber die Risikoanalyse je Schule.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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