ERLASS: weitere Schritte ab 21.2.2022 Erlass des BMBWF 2022-0.117.626 vom 17. Februar 2022
Ab Montag, 21.2.2022,
Keine Maskenpflicht - weder eine FFP2-Maske noch MNS:
für alle Schülerinnen und Schüler in der gesamten Sekundarstufe am Sitzplatz (außerhalb der Klasse bleibt sie erhalten).
im Unterricht in Bewegung und Sport,
bei bewegungsorientierten Freigegenständen,
bei bewegungsorientierten unverbindlichen Übungen und
bei bewegungsorientierten Angeboten im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen
Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen
Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen, sowohl eintägig als auch mehrtägig, sind ab 20. Februar 2022 wieder möglich. Es sind die Bestimmungen des Zielorts zu beachten.
Voraussetzung für die Umsetzung ist eine Risikoabwägung sowie die Erarbeitung von Sicherheitskonzepten und deren Anwendung im Bedarfsfall. Außerdem ist sicherzustellen,
dass eine Gruppe, die eine mehrtägige Schulveranstaltung absolviert, ausreichend Antigentests mitführt. Bei Auftreten von Verdachtsfällen bzw. bestätigten Fällen muss gewährleistet sein, dass alle teilnehmenden Schüler/innen sich unverzüglich nach Bekanntwerden des Verdachtsfalls bzw. des bestätigten Falls testen können.
Die weiteren, derzeit geltenden Maßnahmen – wie z. B. die Testungen oder auch die FFP2-Pflicht für Lehrer/innen und alle anderen Personen an Schulen – bleiben bis auf Weiteres aufrecht.
Alle weiteren Bestimmungen gemäß Erlässe des BMBWF sind nach wie vor aufrecht:
Erlass vom 10. Februar 2022 (BMBWF 2022- 0.104.532)
Erlass vom 2. Februar 2022 (BMBWF 2022-0.081.015)
Erlass vom 7. Jänner 2022 (BMBWF 2022- 0.011.043)
- << Zurück
- Weiter