Aufnahme in eine andere Schulart
siehe Erlass des BMBWF 2022-0.104.532 vom 10. Februar 2022
Die in der Aufnahmsverfahrensverordnung festgelegten Termine und Fristen bleiben aufrecht. siehe Service
• Eignungsprüfungen, die zur Aufnahme in bestimmte Schulen vorgesehen sind (z. B. Schulen mit Sport- oder musischem Schwerpunkt, BAfEP/BASOP), finden unter Berücksichtigung folgender Punkte statt:
− Sie sind zeitlich zu strecken und einzeln bzw. in kleinen Gruppen abzuhalten.
− Es gilt grundsätzlich die Verpflichtung, einen MNS zu tragen. Davon kann kurzfristig abgegangen werden, wenn dies für das Aufnahmeverfahren erforderlich ist (z.B. beim Vorspiel mit einem Blasinstrument)
− Die Gruppengröße hat sich an den räumlichen Gegebenheiten zu orientieren d.h. entsprechende Abstände zwischen den Schüler/inne/n sind einzuhalten:
• beim Singen und Musizieren ist ein erhöhter Sicherheitsabstand von zwei Metern,
• in Bewegung Sport ist ein Sicherheitsabstand von einem Meter anzustreben.
− Die Gruppen sollten nach Möglichkeit homogen gestaltet werden, d.h. es sollten die Schüler/innen jeweils einer „Zubringerschule“ in einem oder mehreren Testblöcken zusammengefasst werden.
• Für Eignungsprüfungen für Sportschwerpunktschulen gilt darüber hinaus, dass
− die Schüler/innen, die die Eignungsprüfung absolvieren, in der Turnhalle vom Tragen einer Maske (MNS oder FFP2-Maske) befreit sind.
− die Turnsaalkapazitäten bis in den späten Nachmittag hinein zu nutzen sind, um die Bildung von möglichst kleinen Gruppen zu ermöglichen.
− MNS- oder FFP2-Maskenpflicht für Prüfer/innen und Helfer/innen besteht.
− keine Begleitpersonen der Schüler/innen bei den Prüfungen anwesend sein dürfen.
• Auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen ist zu achten. Menschenansammlungen sind zu vermeiden.