siehe auch Lehre und Berufsausbildung
Die Ausbildung in einem Lehrberuf steht grundsätzlich allen Jugendlichen offen, die die 9-jährige Schulpflicht erfüllt haben.
Die Ausbildung findet an zwei Lernorten statt: in einem Lehrbetrieb und in einer Berufsschule
Ausbildung im Lehrbetrieb
80 % der Lehrzeit, Vermittlung berufsspezifischer Kenntnisse und Fertigkeiten
Unterricht in der Berufsschule
20 % der Lehrzeit,Vermittlung des fachtheoretischen Grundwissens und Erweiterung der Allgemeinbildung
Im Rahmen der überbetrieblichen Lehrausbildung wird Jugendlichen, die keine Lehrstelle finden, die Möglichkeit geboten, berufliche Qualifikationen zu erwerben. Ziel ist die Ausbildung in einem Lehrberuf und die Vermittlung in ein reguläres Lehr- oder Arbeitsverhältnis. Weiteres : hier
Für leistungsschwächere Jugendliche und Personen mit besonderen Bedürfnissen gemäß Behinderteneinstellungsgesetz besteht die Möglichkeit einer verlängerten Lehrzeit oder der Ausbildung einer auf die grundlegenden Teile des Berufsbildes beschränkten Teilqualifizierung. >>> hier
Seit Herbst 2008: Lehrlingen wird die Möglichkeit einer Berufsausbildung (Lehre) mit den Vorteilen einer Matura (Berufsreifeprüfung) geboten.
Mit der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung wird bereits während der Lehrausbildung gestartet. Lehrlinge können im Rahmen des Förderprogramms kostenlos Vorbereitungskurse besuchen und Teilprüfungen absolvieren.
Für die Vorbereitungskurse, Kursunterlagen und Prüfungen zur Berufsreifeprüfung fallen für die Lehrlinge keine Kosten an.
Mit der Berufsreifeprüfung wird unter anderem die Berechtigung zum Beginn eines Universitäts- oder Fachhochschulstudiums erworben.
Weitere Infos: BMB - Lehre mit Reifeprüfung
Doppellehre
Das Berufsausbildungsgesetz erlaubt die gleichzeitige Ausbildung in zwei Lehrberufen bei einem Lehrberechtigten. Die Lehrzeitdauer wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer beider Lehrberufe halbiert plus ein Jahr, jedoch höchstens vier Jahre.
Bei verwandten Lehrberufen, deren Lehrzeit wechselseitig im vollen Ausmaß anzurechnen oder bei denen ein Ersatz der Lehrabschlussprüfung vorgesehen ist, ist eine Doppellehre nicht erlaubt.
Modullehrberuf
Bei einem Modullehrberuf sind aufbauend auf einem gemeinsamen Grundmodul mehrere Hauptmodule eingerichtet. Nach Grund- und Hauptmodul kann eine vertiefende Ausbildung in einem nicht verpflichtenden Spezialmodul absolviert werden.
Ausfühliche Infos >>
Siehe auch diese HP > Thema Berufsorientierung, ....