Die Mittelschule

Förderung nach Maßgabe der individuellen Lern- und Leistungsfähigkeit

Mit Beginn des vorigen Schuljahres wurde die Neue Mittelschule in Mittelschule (MS) umbenannt. Die Bezeichnungen für Sonderformen mit erweiterten Stundentafeln lauten: Musik-MS, Sport-MS, Skisport-MS.

Die Umbenennung und sämtliche Änderungen wurden nicht aufsteigend gültig, sondern für alle Klassen an allen Mittelschulen mit Beginn des Schuljahres 2020 / 21

Wesentlicher als die Umbenennung ist die die Einführung von zwei „eigenständigen“ Leistungsniveaus ab der 2. Klasse (= 6. Schulstufe) in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache: „Standard“ und „Standard AHS“.

  • mit jeweils einer 5-stufige Notenskala,
  • einer klaren Zuordnung der Kinder zu einem der beiden Niveaus bei gleichzeitiger
  • Möglichkeit des Wechsels von einem Niveau ins andere auch während des Unterrichtsjahres per „Entscheidung“ der Lehrperson oder der Schulleitung, sowie der
  • Möglichkeit zur Zusammenfassung von Schülerinnen und Schülern in dauerhafte Gruppen entsprechend ihrem Leistungsniveau

Ob dauerhafte Gruppen eingerichtet werden, entscheidet die Schulleitung.

Die Anforderungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ haben jenen der Unterstufe

der allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) zu entsprechen.

Die erstmalige Zuordnung zu einem Leistungsniveau erfolgt in der 6. Schulstufe innerhalb der ersten zwei Schulwochen.

ACHTUNG: „Recht auf Aufnahmsprüfung in das höhere Niveau“ SchUG § 31b

(3) Ab Bekanntgabe der Zuordnung ist die Schülerin oder der Schüler berechtigt, sich bei der Schulleiterin oder beim Schulleiter innerhalb von fünf Tagen, …, für die Ablegung der Aufnahmsprüfung in das höhere Leistungsniveau anzumelden. Diese Aufnahmsprüfung ist vor einer Prüfungskommission abzulegen, 


 

Als Differenzierungsmaßnahmen sind vorgesehen

§ 31a. SchUG

(1) In der 6. bis 8. Schulstufe in der Mittelschule haben die den betreffenden leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstand unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer in Hinblick auf die Anforderungen des Lehrplans jede Schülerin und jeden Schüler bei grundsätzlicher Orientierung am Bildungsziel des Leistungsniveaus „Standard AHS“ nach Maßgabe ihrer und seiner individuellen Lern- und Leistungsfähigkeit zu fördern.

(2) In den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache sowie in Pflichtgegenständen eines (schulautonomen) Schwerpunktbereiches ist an der Mittelschule aus den folgenden pädagogischen Fördermaßnahmen von den Lehrerinnen und Lehrern in koordiniertem Zusammenwirken mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter auszuwählen:

1.       Individualisierung des Unterrichts,

2.       differenzierter Unterricht in der Klasse,

3.       Begabungs- einschließlich Begabtenförderung,

4.       Maßnahmen der inklusiven Pädagogik und Diversität,

5.       Förderung in temporär gebildeten Schülergruppen,

6.       Förderung in Förder- bzw. Leistungskursen,

7.       Unterrichten im Lehrerteam (Teamteaching) und

8.       Förderung in dauerhaften Schülergruppen ab der 6. Schulstufe.

Kompetenzraster: (siehe: Geschäftszahl: BMBWF-13.350/0044-I/B/2019)


 

Kompetenz = Wissen + Können + Handeln.

Die Kompetenzraster sollen zur Optimierung eines kompetenzorientierten Unterrichts beitragen. Sie übernehmen eine wichtige Funktion für die Stärkung einer differenzierten Diagnostik und Rückmeldung im Lernprozess sowie für die Förderung einer formativen Leistungsfeststellung und einer transparenteren, vergleichbareren Leistungsbeurteilung.

Derzeit läuft die Pilotierungsphase. Ab dem Schuljahr 2022/23 –zeitgleich mit den aufsteigend in Kraft tretenden Lehrplänen – sollen weiterentwickelte Kompetenzraster zur Erfüllung der er-wähnten Zielsetzungen zur Verfügung stehen.

zB Bereich „Lesen“:

Inhalte aus dem Lehrplan Deutsch einer bestimmten Schulstufe werden in den Raster eingefügt

    Standard -AHS 5   ¯ Standard -AHS 4 Standard -AHS 3 Standard -AHS 2

Standard -

AHS 1

  Standard 4 Standard 3 Standard 2 Standard 1    
  Das Wesentliche in Ansätzen erfüllt Das Wesentliche teilweise erfüllt Das Wesentliche überwiegenderfüllt Das Wesentliche zur Gänze erfüllt Über das Wesentliche hinausgehenderfüllt

Weit über das Wesentliche hinausgehend

erfüllt

Allgemeines Lesever-ständnis            
Informations-ermittlung            
Analyse, Relexion, Interpretation            

Leistungsfeststellungen in den leistungsdifferenzierten Gegenständen müss(t)en so aufgebaut sein, dass die Kinder auf ihrem Leistungsniveau gefordert aber nicht überfordert werden.